INFORMATIONEN ZU GEFÖRDERTEN BERATUNGEN DES UNTERNEHMERSERVICE DER WIRTSCHAFTSKAMMER NÖ FÜR GRÜNDERINNEN UND GRÜNDER
1.) Fördervoraussetzungen
Mitglieder der Wirtschaftskammer Niederösterreich bzw. Personen, deren Absicht Mitglied zu werden erkennbar ist (Unternehmensgründer), sowie Gruppen, sofern diese auch aus Mitgliedern der Wirtschaftskammer NÖ bestehen.
2.) Vorteile für die Beratungskunden und Förderungshöhen
Niederösterreichische Unternehmen können über das Unternehmerservice der Wirtschaftskammer NÖ geförderte Unternehmensberatungen zu stark vergünstigten Preisen in Anspruch nehmen.
Die gelisteten Unternehmensberatungen mussten vor der Aufnahme in den Beraterpool bestimmte Aufnahmekriterien erfüllen. Dadurch wird eine hohe Beratungsqualität gewährleistet.
Die Beratungskunden können bei der Anmeldung zusätzlich einen Wunschberater nennen, um mit ihrem gewünschten Berater zusammenzuarbeiten.
3.) 75% bis 100% Förderung der Beratungskosten für JungunternehmerInnen
In ELER-Gebieten werden die Netto-Kosten vollständig vom Unternehmerservice und der EU übernommen.
In allen übrigen Gebieten werden die Kosten zu 75% vom Unternehmerservice übernommen.
4.) Förderumfang
Gründerinnen und Gründer; innerhalb eines Jahres kann je Themenblock eine Schwerpunktberatung in Anspruch genommen werden.
5.) Förderungswürdige Themenblöcke im Bereich Betriebswirtschaft und Management
• Businessplan, Neuausrichtung, Gesamtstrategie
• Finanzierung allgemein, Finanzanalysen
• Investitionen (Planung, Finanzierung, Organisation)
• Kooperation (Konzept, Strategie, Umsetzung)
• Marketing, Werbung, Vertrieb
• Organisation, Abläufe, Human Capital
• Rentabilität, Analysen, Budgetierung, Mindestumsatz
• Sanierung, Reorganisation
[1] Voraussetzungen für ELER:
Kleinstbetriebe (laut EU-Definition): Mitarbeiteranzahl < 10 (Vollzeitarbeitskräfte ohne Lehrlinge und ohne Mitarbeiter in Karenz), Jahresumsatz ≤ 2 Mill. € sowie Jahresbilanzsumme ≤ 2 Mill. €
Ländlicher Raum: ganz NÖ außer St. Pölten und Wr. Neustadt (> 30.000 Einwohner), davon 18 Leaderregionen
Beratungsthema im weitesten Sinne Businessplan
[2] Gründerinnen und Gründer sind natürliche Personen, die den Erwerb einer Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer NÖ anstreben und die Gründungsberatung bei einer Bezirksstelle der Wirtschaftskammer NÖ absolviert haben. Gründerinnen und Gründer verfügen noch nicht über einen Gewerbeschein und haben in den letzten sieben Jahren keinen Gewerbeschein besessen.
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